Teilegutachten können nach Anfrage gerne vorab an den Kunden oder direkt an die entsprechende Prüfstelle übersandt werden.
Selbstverständlich tragen wir Produkte und Umbauten, die wir in unserem Hause anbieten oder einbauen für unsere Kunden beim TÜV ein. Produkte, die via Post oder Spedition versendet werden und vom Kunden eingebaut oder in einer Fremdwerkstatt verbaut werden, unterliegen den Voraussetzungen und Vorschriften der TÜV-Abnahme. Nur so können wir eine reibungslose Eintragung garantieren.
Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Änderungen und Umrüstungen an dessen Fahrzeug, wenn es an dem öffentlichen Verkehr teilnimmt, nach den gesetzlichen Bestimmungen in die entsprechenden KFZ Papiere (Fahrzeugbrief und Schein) eintragen zu lassen hat. Der Käufer muss das Fahrzeug beim Technischen Überwachungsverein (TÜV) vorführen. Die Verantwortung für die TÜV- Eintragung von umgebauten
Fahrzeugen oder deren Teile übernimmt hierbei der Käufer. Die Firma AMM-Performance übernimmt in einem Schadensfall bei fehlender Eintragung keine Haftung.
Damit keine unnötigen Kosten entstehen (wie z.B. Fahrtkosten, etc., bitten wir den Kunden, mit uns jegliche Informationen, Fragen, o.ä. rund um das Thema TÜV-Abnahme vorab zu besprechen.
Kunden und/oder Händler, die ein Produkt aus unserem Sortiment besitzen und bei uns eine Abnahme möchten, können je nach Absprache eine Anfrage stellen, welche von uns intern geprüft wird. Die Kosten der Abnahme sind vom jeweiligen Aufwand abhängig.
Für unsere Schweizer Kunden bieten wir wunschgemäß eine Eignungserklärung an, damit die Eintragung beim Straßenverkehrsamt durchgeführt werden kann.
Montag – Freitag:
09:00 – 17:00 Uhr
Samstag:
9:00 – 12:00 Uhr